Datum: 19.03.2024, https://ova.de/linienverkehr/tickets-tarife/zusatzangebote.html

DB-City-Ticket in Aalen

DB-City-Ticket in Aalen

Seit 2011 gilt das City-Ticket der DB in Aalen und damit auch auf allen OVA-Buslinien innerhalb des Stadtgebiets Aalen.

Das City-Ticket gilt für die Anfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln zum Bahnhof am Abfahrtsort bzw. zur Weiterfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln am Zielort.

Das City-Ticket gilt für alle mitfahrenden Personen, die auf dem Fahrschein eingetragen sind.

Welche Tarifzonen zum City-Ticket-Bereich in Aalen gehören, können Sie der beigefügten Grafik entnehmen.

 

Einen Liniennetzplan mit City-Ticket-Gültigkeitsbereich können Sie als PDF-Datei herunterladen.

 

Weitere Informationen zum City-Ticket finden Sie bei der DB AG.

OstalbMobil Chipkarte

OstalbMobil Chipkarte

Ostalb Mobil Chipkarte
OstalbMobil Chipkarte

Die OstalbMobil-Chipkarte ist - wie ihr 2001 bei OVA eingeführtes Vorbild, die AB UND ZU KARTE - eine berührungslose Chipkarte. Sie gilt jedoch im ganzen Ostalbkreis.

Auf diese Karte zahlen Sie einen runden Geldbetrag ein, der im Chip der Karte als "Guthaben" gespeichert wird. Damit können Sie dann in allen Linienbussen im Ostalbkreis rabattierte Fahrscheine kaufen. Die Verkehrsunternehmen gewähren bei Benutzung der OstalbMobil-Karte einen Nachlass von ca. 20% gegenüber dem normalen (bar bezahlten) Fahrpreis.
Die Karte gilt auch in den Ostalbkreis-Nahverkehrszügen, wenn ein entsprechender Fahrschein am Automaten gekauft wurde. Nähere Informationen dazu erhalten Sie bei OstalbMobil.

Die Chipkarte ist erhältlich in allen Bussen und in den Vorverkaufsstellen wie dem BusPunkt am ZOB in Aalen, aber natürlich auch direkt bei OVA.
Die Karte ist kostenlos, muss aber bei der Ausgabe mit mindestens 15 Euro aufgeladen werden.

Weitere Informationen zur OstalbMobil-Chipkarte finden Sie auf den Internetseiten des Verbundes OstalbMobil.

AB UND ZU KARTE

AB UND ZU KARTE

Die 2001 bei OVA eingeführte  AB UND ZU KARTE  ist eine berührungslose Chipkarte, auf die man Geld einzahlen und damit ein "Guthaben" anlegen konnte. Damit konnte man rabattierte Fahrscheine in allen OVA-Linienbussen kaufen.

Sie ist ab 9. Dezember 2007 von der neuen OstalbMobil-Chipkarte abgelöst worden.
Informationen dazu finden Sie auf unserer OstalbMobil-Karten-Seite sowie den Internetseiten des Verbundes OstalbMobil.

Besitzen Sie noch eine AB UND ZU KARTE?

Mehr als 11 Jahre nach Abschaffung der AB-UND-ZU-KARTE machen die Geräte zum Lesen und Verarbeiten der Daten allmählich schlapp. Der über 17 Jahre alte Server musste nun abgeschaltet werden.

Wir bitten um Verständnis, dass wir alte AB-UND-ZU-KARTEN nicht mehr lesen können.

Hochschule

Hochschule Aalen

Kein SemesterTicket mehr!

Das Studierendenwerk Ulm sowie die Hochschulen haben den SemesterTicket-Vertrag mit OstalbMobil gekündigt. Es wird nach Einführung der "D-Ticket Jugend BW" kein Bedarf mehr gesehen für ein SemesterTicket.

Damit entfällt auch die Nutzung der Busse im Freizeitverkehr (abends ab 18:00 Uhr sowie am Wochenende ganztags): Nach Ablauf des Wintersemesters 2023/2024 (für Hochschule Aalen: 1.3.2024) ist der Studierendenausweis nicht mehr als Fahrschein gültig.

Bestellung des "D-Ticket Jugend BW": nur bei OstalbMobil.

Mit dem STADTBUS zur Hochschule ...

Am ZOB fahren die meisten Busse in Richtung Hochschule am Bussteig 1 ab (Linien 32-35, 42+44). Nur die Busse Richtung Dewangen (Linien 24-29) zum Bottich starten am Bussteig 2.

Hochschul-Fahrplan zum Download (PDF-Datei)

Die Abfahrtsfahrpläne aller Haltestellen befinden sich hier.

Echtzeit-Fahrgastinfo: Abfahrtsmonitore für alle Haltestellen gibt es hier.

Anzahl Fahrten (Mo-Fr) pro Fahrtrichtung

Haltestelle Von / nach Fahrten
Hochschule / explorhino ZOB
Unterrombach + Forst
ca. 60
Bottich ZOB
Unterrombach + Forst
Dewangen + Fachsenfeld
ca. 70
Rombacher Str. vom ZOB
nach Unterrombach + Forst
(nur in stadtauswärtiger Richtung)
ca. 50
Campus Burren ZOB 7

Fahrradmitnahme

Fahrradmitnahme

Fahrpreis 1€ pro Fahrrad

Die Fahrradmitnahme ist im Linienverkehr von Montag bis Freitag ab 9:00 Uhr und an Samstagen sowie Sonn- und Feiertagen ganztags kostenpflichtig möglich. Als Fahrrad gelten zweirädrige einsitzige Fahrräder, Pedelecs und E-Bikes mit einer Länge bis zu 2 m und einem Gesamtgewicht von < 40 kg. Fahrradsonderkonstruktionen (z.B. Tandem, Fahrräder mit Anhänger, etc.) sind von der Beförderung ausgeschlossen.

Jeder Fahrgast darf nur ein Fahrrad mitnehmen. Kinder unter 12 Jahren dürfen ein Fahrrad nur mitführen, wenn sie sich in Begleitung einer volljährigen Person befinden.

Das Rad darf nur im Bereich des Kinderwagen-/Rollstuhlplatzes abgestellt werden. Der Fahrgast ist für die Sicherung des Fahrrades während des Ein- und Ausstiegs sowie während der gesamten Fahrt selbst verantwortlich. Das Fahrrad ist mit einem Spanngurt zu sichern bzw. während des gesamten Aufenthalts festzuhalten. Das Fahrrad ist so abzustellen, dass es zu keinen Beschädigungen und keinen Gefährdungen anderer Personen kommt.

Für Schäden, die durch das Fahrrad oder dessen Anbauteile und Gepäck während des Ein- und Ausstiegs sowie während der gesamten Fahrt verursacht werden, haften der Eigentümer des Fahrrades bzw. der Fahrgast. Für Beschädigungen am Fahrrad (inklusive Anbauteilen und Gepäck) wird keine Haftung übernommen.

Ein Anspruch auf Beförderung besteht nicht. Fahrgäste ohne Fahrrad, Fahrgäste mit Rollstuhl und Fahrgäste mit Kinderwagen haben Vorrang. Die Entscheidung, ob ein Fahrrad mitgenommen wird, obliegt ausschließlich dem Fahrpersonal – dessen Anweisungen ist Folge zu leisten.